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Setzte ich hier die 3 oder 5 Tage "Reaktionsfrist" des Landesschiedsgerichts an, ist die Verhandlung schon lange vorbei.
Das soll natürlich nicht bedeuten, dass die Basis auch innerhalb von 3 - 5 Tagen zu reagieren hat.
Da aber viele Gliederungen dem Wahn verfallen sind, ihre Domains an den Landesverband abzugeben, vorsichtshalber also keine E-Mails an eine Piraten-Domain senden.
Wäre die eigene Gliederungs-Domain übertragen worden, dürfte man nicht einmal an sich selbst eine E-Mail schreiben!
... Zu den Bereichen anderer LV ist mit dessen Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen. In Unterräumen gilt darüber hinaus das Hausrecht der Besitzer/Betreiber. Diese und deren Beauftragte sind ggf. der Raumbeschreibung zu entnehmen. ...
Den Raumbeschreibungen kann man nur entnehmen, dass wohl der Landesvorstand Bayern die Rechte auch für die Räume vom Landesschiedsgericht hat.
Allein das "[hh:mm:ss] ***** beigetreten" ist ein *Senden* an den Raum. Man kann das Anzeigen der Meldung unterdrücken, gesendet wird sie trotzdem.
Auch Telefon und Telefax gehören zur IT-Infrastruktur.
Bei so einer grundsätzlichen Einschränkung bleibt also nur noch die herkömmliche Post.
Die wurde genutzt, kam aber wohl nicht rechtzeitig an.
Das hat aber der Landesvorstand zu vertreten, wenn es so kurzfirstig mitgeteilt wird.
Es wurde allen Vorständen usw. ebenfalls die Kommunikation in elektronischer Form - gleich welcher Art - untersagt.
Natürlich auch unter Androhung von Unterlassungsklagen - das gehört sich wohl inzwischen so.